Kosten/Jahresbeitrag
Grundsätzlich müssen Heilpraktikerleistungen privat bezahlt werden, d. h. gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten nicht.
Private Versicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten die Kosten zu einem bestimmten Prozentsatz und bis zu einem jährlichen Gesamtbetrag, der recht unterschiedlich sein kann. Ein weiterer Unterschied ist die Frage, ob Leistungen nach dem oberen oder unteren Satz der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) erstattet werden.
Wenn Sie oder Ihr Kind privat versichert sind, rechne ich meine Tätigkeit grundsätzlich nach der Gebührenordnung ab.
In der Regel ist mein Honorar dann etwas höher als für Selbstzahler.
Sie können meine Rechnung dann zur Erstattung bei Ihrer Versicherung einreichen. Bitte beachten Sie, daß diese in der Regel nicht den vollen Rechnungsbetrag abdeckt (s. o.).
Für Selbstzahler gelten z. Zt. folgende Sätze (Stand Januar 2018):
Anamnese (ausführliches Erstgespräch, Fallaufnahme mit Untersuchung) 60,00 Euro (Kinder) 75,- Euro (Erwachsene)
Folgebehandlung/ Beratung 30,00 Euro (Kinder) 45,- Euro (Erwachsene)
Jahresbeitrag für 12 Monate 150,00 Euro(nur für Kinder möglich)
(alle Behandlungen und Beratungen auch telefonisch ohne Hausbesuche)
Hausbesuche je nach Aufwand
Die Kosten für verordnete Arzneimittel müssen selbst getragen werden.
Wenn Sie beabsichtigen Ihr Kind längerfristig naturheilkundlich betreuen zu lassen, lohnt sich in der Regel der Abschluß einer Zusatzversicherung, für Erwachsene gilt dies nur mit Einschränkung.