Kosten

Grundsätzlich müssen Heilpraktikerleistungen privat bezahlt werden, d. h. gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten nicht.

Für Selbstzahler gelten z. Zt. folgende Sätze (Stand Juni 2023):
Anamnese (ausführliches Erstgespräch, Fallaufnahme mit Untersuchung) 90,00 Euro (Kinder) 120,- Euro (Erwachsene)
Folgebehandlung/ Beratung 45,00 Euro (Kinder) 60,- Euro (Erwachsene)
Hausbesuche je nach Aufwand. Die Kosten für verordnete Arzneimittel müssen selbst getragen werden. 

Wenn Sie beabsichtigen Ihr Kind längerfristig naturheilkundlich betreuen zu lassen, lohnt sich in der Regel der Abschluß einer Zusatzversicherung, für Erwachsene gilt dies nur mit Einschränkung.

Private Versicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten die Kosten für mein Honorar und die Arzneimittel zu einem bestimmten Prozentsatz und bis zu einem jährlichen Gesamtbetrag, der recht unterschiedlich sein kann. Ein weiterer Unterschied ist die Frage, ob Leistungen nach dem oberen oder unteren Satz der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) erstattet werden. Derzeit gibt es recht gute Angebote mit bis zu 100% Erstattung, die Sie leicht recherchieren können.

Wenn Sie oder Ihr Kind privat versichert sind, rechne ich meine Tätigkeit grundsätzlich nach der Gebührenordnung ab. Mein Honorar ist dann höher als für Selbstzahler. Sie können meine Rechnung dann zur Erstattung bei Ihrer Versicherung einreichen. Bitte beachten Sie, daß diese in der Regel nicht den vollen Rechnungsbetrag abdeckt (s. o.).